Mittwoch, 28. März 2012
Was eine Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet
Artikel 72 Saarländische Verfassung

(2) Der Landtag kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden für einzelne Gegenstände der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausschließen. Der Antrag kann auch von der Landesregierung gestellt werden. Über den Antrag wird in geheimer Sitzung verhandelt und beschlossen. Der Landtag entscheidet darüber, ob und in welcher Art die Öffentlichkeit über nicht öffentliche Verhandlungen unterrichtet werden soll.

Artikel 101 Saarländische Verfassung

(1) Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages.

§ 30 Gesetz über den Landtag des Saarlandes
Sitzungen des Präsidiums
(1) Der Präsident beruft das Präsidium ein und leitet seine Sitzungen.
(2) Das Präsidium ist auf Verlangen von einem Drittel seiner Mitglieder einzuberufen.
(3) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

§ 83 Gesetz über den Landtag des Saarlandes
Abweichung von Vorschriften der Geschäftsordnung im Einzelfall und Auslegung der Geschäftsordnung
(1) Der Landtag kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten Abweichungen von den Vorschriften seiner Geschäftsordnung im Einzelfall beschließen, wenn nicht die Verfassung oder dieses Gesetz entgegenstehen.
(2) Bei Zweifeln über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium von Fall zu Fall.

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Koalitionsverhandlungen angekündigt
Sowohl CDU als auch SPD haben im Landesvorstand einstimmig beschlossen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Der Zeitplan steht aber noch nicht fest.

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Das Saarland hat gewählt
Am 25.03.2012 wurde im Saarland gewählt:

CDU: 35,2
SPD: 30,6
Linke: 16,1
Piraten: 7,4
Grüne: 5,0

Mandate:
CDU: 19
SPD: 17
Linke: 9
Piraten: 4
Grüne: 2

Schon vor der Wahl stand fest, dass es zu einer großen Koalition kommen wird. CDU und SPD haben zusammen eine 2/3, also eine verfassungsändernde Mehrheit. Schon allein aus diesem Grund ist es wichtig die 15. Legislaturperiode genau zu beobachten.

Das Blog trägt den Namen Stillstand und wie der Name schon suggeriert, ist es nicht wertfrei. Es wird davon ausgegangen, dass in großen Koalition die Machtfülle zu groß ist. Es muss auf keine starke Opposition Rücksicht genommen. Große Koalitionen setzen das parlamentarische Spiel außer Kraft und es kann keine große Kontrolle durch das Parlament erfolgen.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Positionen zwischen CDU und SPD sehr unterschiedlich sind und Entscheidungen nur einen durch Kompromisse auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner getroffen werden können. Solche Kompromisse führen meistens zu politischem Stillstand.

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